Leseliebling ANL51

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 Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten.
Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten. – Bild: Pilz GmbH & Co. KG

Im Leseliebling der aktuellen Woche – der Beitrag, der am meisten online gelesen wurde – geht es um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO). Die Maschinenverordnung wird künftig das zentrale Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen sein, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Ab dem 20. Januar 2027 gilt sie verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne Übergangsphase. Neben der klassischen Maschinensicherheit berücksichtigt die MVO verstärkt auch die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Produktion, inklusive