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Baseboard für spezifische Funktionen

Da das Prozessormodul Standard-PC-Funktionalität bereits integriert werden nur noch die anwendungsspezifischen Funktionen auf einem speziell entwickelten Baseboard realisiert. Durch die Trennung von Standard-PC- und anwendungsspezifischen Funktionen lässt sich die Entwicklungskomplexität und das Designrisiko von Embedded-Systems deutlich reduzieren und darüber hinaus die Designzeiten verkürzen: Das kompakte Qseven-Modul wird über eine bewährte MXM-Verbindung einfach auf das Baseboard gesteckt. Die direkte Anbindung des Heatspreader an das Gehäuse sorgt für genügend passive Kühlung. Zum Einsatz kann ein von Anwendern entwickeltes Baseboa-rd oder ein Qseven-Baseboard von MSC kommen. Damit ersparen sich Anwender in der Regel ein aufwändiges, eigenes Design. Die Standard-Embedded-Plattform lässt sich auch direkt in Produktserien einsetzen. Zur schnellen Entwicklung von Embedded-Systemen, die das ARM-basierende Qseven-Modul MSC Q7-TI8168 integrieren, bietet MSC das Baseboard MSC Q7-MB-EP4 an. Das 148x102mm große Mainboard stellt diverse Schnittstellen zur Verfügung wie Dual Gbit Ethernet, fünf USB 2.0 Ports, davon vier extern, RS-232 mit Pin Header, AC97 Audio und SATA. Über einen speziellen Pin Header sind zusätzlich CAN-Signale herausgeführt. Zusätzlich ist ein ARM RS-232 Debug Port zur Linux-Softwareentwicklung vorhanden. Industrie-Displays lassen sich über den DVI-Stecker und die LVDS-Schnittstelle direkt via JILI30-Steckverbinder anschließen. Darüber hinaus integriert die Plattform einen Controller zum Anschluss eines resistiven Touchscreens und unterstützt den Anschluss eines Backlights. Über den mSATA Slot lässt sich eine SATA-basierte Flash-Speicherkarte einstecken. Von Anwendern universell konfigurierbar ist die Plattform auch über einen integrierten Steckplatz für MMC/SD-Karten. Um die Funktionen auf dem Baseboard zusätzlich erweitern zu können, z.B. für den Support von WLAN, ist ein Mini PCI Express-Steckplatz vorhanden.

Biometrische Merkmale

Die Grundlage biometrischer Verfahren zum computergestützten Erkennen von Menschen bilden biologische Merkmale, wie Fingerabdruck, Handabdruck, Hand- und Fingergeometrie, Gesicht, Auge bzw. Iris und Netzhaut sowie verhaltensspezifische Merkmale, wie die Stimme, typische Körperbewegungen, Unterschrift oder der Rhythmus der Tastaturbetätigung. Biometrische Merkmale sind schwer zu fälschen oder zu kopieren, da sie an biologische Besonderheiten einer Person gebunden sind. Bei korrekter Zuordnung zu Referenzdaten erlauben sie eine zuverlässige Überprüfung, ob es sich um die betreffende Person handelt. Fingerabdruck-Verfahren gelten als kostengünstig und relativ sicher, während Handgeometrieverfahren aufgrund zu vieler Ähnlichkeiten bei unterschiedlichen Individuen nur eine eingeschränkte Sicherheit bieten. Verfahren zur Auswertung von Augenmerkmalen und Gesichtserkennungsverfahren werden als sehr sicher bewertet, sie sind allerdings mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Durch multiple Biometrie, die mehrere unterschiedliche biologische Merkmale überprüft, lässt sich eine größtmögliche Sicherheit erreichen.

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